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Mitbestimmen in der Werkstatt

Mitbestimmen in der Werkstatt

Der Werkstattrat vertritt die Interessen aller Teilnehmer im Berufsbildungsbereich und aller Werkstattmitarbeiter im Arbeitsbereich. Aktiv mitbestimmen, die Arbeit mitgestalten und auf Missstände aufmerksam machen – all das wird für Menschen mit Behinderung durch den Werkstattrat möglich.

Der Werkstattrat hat drei wichtige Funktionen:

  • Arbeiten wir im Sinne unserer Mitarbeiter?
    Als Kontrollorgan beobachtet der Werkstattrat, ob Regelungen, Gesetze und Richtlinien von der Werkstatt eingehalten werden.
  • Welche Neuerungen können wir einbringen?
    Als Interessenvertreter stellt der Werkstattrat Anträge auf neue Geräte, Hilfsmittel oder Schulungen.
  • Wo hakt es noch in der Werkstatt?
    Als Ansprechpartner hört der Werkstattrat allen Beschäftigten zu, redet über Probleme oder Ideen und versucht, eine Lösung zu finden.

Infobrief des Werkstattrates zum Jahr 2024

Standort

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