
Mitbestimmen in der Werkstatt
Der Werkstattrat vertritt die Interessen aller Teilnehmer im Berufsbildungsbereich und aller Werkstattmitarbeiter im Arbeitsbereich. Aktiv mitbestimmen, die Arbeit mitgestalten und auf Missstände aufmerksam machen – all das wird für Menschen mit Behinderung durch den Werkstattrat möglich.
Der Werkstattrat hat drei wichtige Funktionen:
- Arbeiten wir im Sinne unserer Mitarbeiter?
Als Kontrollorgan beobachtet der Werkstattrat, Regelungen, Gesetze und Richtlinien von der Werkstatt eingehalten werden. - Welche Neuerungen können wir einbringen?
Als Interessenvertreter stellt der Werkstattrat Anträge auf neue Geräte, Hilfsmittel oder Schulungen. - Wo hakt es noch in der Werkstatt?
Als Ansprechpartner hört der Werkstattrat allen Beschäftigten zu, redet über Probleme oder Ideen und findet eine Lösung.
Der Werkstattrat
Der Werkstattrat wird alle vier Jahre gewählt. Er trifft sich regelmäßig, um über aktuelle Themen in der Werkstatt zu beraten. Zusätzlich tauscht er sich immer wieder mit anderen Werkstatträten im Saarland, Deutschland und sogar Frankreich aus.
Der Werkstattrat besteht aktuell aus neun Mitgliedern
- Karin Spindler, 1. Vorsitzende
- Barbara Emmrich, Stellvertretende Vorsitzende
- Stefan Göllen
- Vanessa Saar
- Stefanie Petry
- Bernd Frauendorf
- Richard Kontz
- Sascha Serra
- Pascal Emmrich
Die Frauenbeauftragte
Seit 2017 gibt es in den Bübinger Werken eine Frauenbeauftragte. Die Frauenbeauftragte vertritt die Interessen aller Mitarbeiterinnen, vermittelt bei Problemen und nimmt regelmäßig an den Sitzungen des Werkstattrates teil.
Die Frauenbeauftragte ist Kerstin Hopp, ihre Stellvertretung übernimmt Sabine Winkelmann.
Die Vertrauensperson
Die Vertrauensperson assistiert die Arbeit des Werkstattrates und der Frauenbeauftragten. Sie moderiert bei Sitzungen, erklärt komplexe Sachverhalte und lotet bei Entscheidungsprozessen die Vor- und Nachteile aus.
Aktuelle Vertrauensperson ist:
Sibylle Zapp
Begleitender Dienst06805-902131
zapp.sibylle@lebenshilfe-oberesaar.de
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